Verkehrswertgutachten

Informationen rund um das Verkehrswertgutachten

In einem Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert eines bebauten beziehungsweise unbebauten Grundstücks bestimmt. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist der Zeitpunkt entscheidend, auf den sich die Wertermittlung bezieht. Maßgeblich sind diese Kriterien:

  • Die tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie wie das Baujahr, die Größe, die Grundstücksfläche und ihre Ausstattung,
  • bereits durchgeführte Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie
  • ihre Lage - Stadtmitte, Stadtrand, ländliche Region einschließlich der Infrastruktur.

Bewertungsanlässe für ein Verkehrswertgutachten

Es gibt verschiedene Anlässe und Gründe, um ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, nämlich diese:

  • Erbauseinandersetzungen, Enteignungen, Zwangsversteigerungen oder die Bildung beziehungsweise Auflösung von Eigentümergemeinschaften,
  • als Basis für die steuerliche Betrachtung, für Finanzierungsvorhaben oder für die Kaufpreis- beziehungsweise Verkaufspreisfindung oder
  • als Grundlage für mögliche Sanierungsmaßnahmen und eine damit verbundene zukünftige Wertsteigerung.

Antragsberechtigung - wer darf ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben?

Nicht jeder kann ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben.
Antragsberechtigt sind:

  • der oder die Eigentümer der Immobilie,
  • dem Eigentümer oder den Eigentümern gleichstehende Berechtigte,
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück
  • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil die Ermittlung des Werts der Immobilie maßgeblich ist sowie
  • Gerichte und Justizbehörden, wenn es beispielsweise um eine Enteignung, um die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche oder um eine Zwangsversteigerung geht.

Sofern ein Antragsteller nicht zu dem benannten Personenkreis gehört und ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben möchte, bedarf es einer entsprechenden Bevollmächtigung seitens des beziehungsweise der Antragsberechtigten.

Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen

Um ein Verkehrswertgutachten erstellen zu können, ist ein formloser, schriftlicher Antrag Voraussetzung, der detaillierte Angaben über das Bewertungsobjekt enthält, beispielsweise den Ort, die Straße sowie die Hausnummer, und in dem der Wertermittlungsstichtag genannt wird. Erforderliche Unterlagen sind außerdem ein aktueller Grundbuchauszug, der nicht notariell beglaubigt sein muss, sowie die dazugehörigen Eintragungsbewilligungen. Sie erhalten diese Unterlagen bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet.

Die verschiedenen Wertermittlungsverfahren

Es gibt verschiedene Wertermittlungsverfahren - das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren, unter anderem diese:

  • Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert durch den Vergleich mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Vergleichsobjekte ermittelt.
  • Beim Ertragswertverfahren wird der Wert der Gebäude und Anlagen getrennt vom Bodenwert festgestellt unter dem Aspekt der zu erzielenden Rendite.
  • Gleiches gilt für das Sachwertverfahren, da Sachwert und Ertragswert wirtschaftliche Werte sind, wobei beim Sachwert die Herstellungskosten zugrunde gelegt werden.

Marktwertschätzung einer Immobilie in einem Verkehrswertgutachten

Es gibt verschiedene Gründe und Anlässe, um eine Immobilienbewertung vornehmen zu lassen. So kann es durchaus bei Altbauten sinnvoll sein, ihren Verkehrswert zu  ermitteln, beispielsweise wenn es um Sanierungsmaßnahmen geht. Eine Bewertung Ihrer Immobilie kann die Grundlage für zukünftige Entscheidungen sein und darüber, ob es sinnvoll ist, ein Haus zu sanieren, es zu verkaufen oder abzureißen. Ein von einem Bausachverständigen erstelltes Verkehrswertgutachten wird Ihnen außerdem Auskunft über die möglichen Schwachstellen Ihres Hauses geben, sodass Sie entsprechende Maßnahmen einleiten können.


Die Bausachverständigen vom Baunternehmen Renziehausen stehen Ihnen sehr gern zur Verfügung bei Fragen zum Thema Verkehrswertgutachten.